Zutrittsuntersagung
für schulfremde Personen ohne aktuellen Corona-Testnachweis
in der Schulbetriebszeit
von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Aufgrund der ministeriellen Rundverfügung 15/2021
vom 09.04.2021gilt für schulfremde Personen folgende Regelung:
Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gebäude untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion ...
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