Zutrittsuntersagung
für schulfremde Personen ohne aktuellen Corona-Testnachweis
in der Schulbetriebszeit
von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Aufgrund der ministeriellen Rundverfügung 15/2021
vom 09.04.2021gilt für schulfremde Personen folgende Regelung:
Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gebäude untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Bei den Tests muss es sich entweder
– um einen PCR -Test oder
– um einen PoC-Antigen-Test
handeln.
Sollten Sie trotz fehlenden Testnachweises einen Kontaktwunsch haben, so rufen Sie bitte uns bitte an:
Tel.: 05153-5340
Vielen Dank für Ihr Verständnis!